Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins als Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan ausdrücklich zugewiesen sind. Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, die folgende Funktionen besetzen:
a) Obmann/Obfrau und dessen Stellvertreter
b) Schriftführer und dessen Stellvertreter
c) Kassier und dessen Stellvertreter.
Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Für die Funktion des Obmanns/der Obfrau werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, deren Kind/er in der Volksschule Krumegg zur Schule gehen. Für alle übrigen Funktionen im Vorstand werden Wahlvorschläge zu den einzelnen Funktionen ohne Beachtung der Zugehörigkeit der Kinder zur Schule oder einer anderen Kinderbildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtung in Krumegg berücksichtigt.
Am 02.10.2020 wurde folgender Vereinsvorstand gewählt/bestellt: