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Schulbusfahrten (Fa. Pfeifer)

Primär keine Aufgabe des Elternvereins

Das Schulbusunternehmen organisiert die Schülerfreifahrten im Wesentlichen eigenständig und sollte dies in Zusammenarbeit mit der Gemeinde als Schulerhalter und der Schulleitung tun. Der Elternverein hat auf Organisatorisches keinen Einfluss. Die Vertreter des Elternvereins werden sich nur vermittelnd einbringen, jedoch keine organisatorischen Aufgaben übernehmen.

 

Die Schülerfreifahrten stellen eine Unterstützung der Familien dar und sind im Familien-lastenausgleichsgesetz geregelt (auch hier hat der Elternverein keinen Einfluss). Als Verwaltungsbehörde ("Auftraggebervertreter") wird das örtlich zuständige Finanzamt eingesetzt. Die Organisation des Schülertransportes bedingt die Zusammenarbeit von Eltern, Schulen, Schulerhaltern, Gemeinden und der vollziehenden Verwaltungsbehörde.

 

Die "Einrichtung des Gelegenheitsverkehrs" gemäß den Regelungen des Bundesministeriums (BM FJ) erfolgt nach Regeln des Bundesministeriums. Darin wäre auch vorgesehen, Härtefälle gesondert zu bewerten, wofür die jeweils betroffene Familie mit dem zuständigen Finanzministerium in Verbindung treten müsste.

Allgemeine Zugeständnisse und Entgegenkommen, die außerhalb der Regelungen des Ministeriums seitens des Busunternehmens früher einmal üblich waren, können nicht mehr stattfinden.

 

Sicherheitsinformationen im und um den Schulbus

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Sicherheit kompakt | AUVA-Merkblatt "Schulbus"
M_850_Sicherheit_im_und_um_den_Schulbus
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Schülerfreifahrten - LINK zum BM FJ
Informationen der WKO  als Interessenvertreter der Busunternehmen
Formular Eigenerklärung (Beih89)

Daten des Busunternehmens:

Reisebüro - Busunternehmen Pfeifer

Franz Pfeifer

Neustift 5

A-8313 Breitenfeld a.d. Rittschein

 

Tel: +43 (0) 3387 / 2310

Fax: +43 (0) 3387 / 3210-4

E-Mail: office@reisebuero-pfeifer.at

 

UID-Nr: ATU 27384602

FN: 419074k

 

BANKVERBINDUNG BKS Bank:

IBAN: AT72 1700 0001 8008 1828



Wichtige Information an die Eltern

Erklärung "SchülerInnenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr"

Das Formular zur Einverständniserklärung Beih89 des BM für Finanzen wird seitens des Busunternehmens nicht mehr ausgegeben. Die Eltern sind daher nach Auskunft des beauftragten Busunternehmens 

  • eigenständig angewiesen, sich dieses Formular selbst zu holen,
  • das Formular auszufüllen und
  • zu Schulbeginn des Schuljahres (Sept. 20XX) dem Schulbusunternehmen zu übergeben.

Der Selbstbehalt für die Schülerfreifahrt beträgt € 19,60.-- und ist dieser Betrag auch im Formular genannt. Der Betrag ist an das Schulbusunternehmen anzuweisen (im Fall VS Krumegg die Fa. Pfeifer). Bankverbindung siehe Daten der Fa. Pfeifer.

Nicht abgegebene Erklärungen "SchülerInnenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr" führen dazu, dass kein Anspruch auf die Beförderung besteht!

* Kindergartenkinder fallen leider nicht in die Schülerfreifahrt. Bisher sind Beförderungsfahrten für unsere Kindergartenkinder daran gescheitert, dass der kalkulierte Monatspreis den Familien nicht zumutbar war. Dieser Preis wird vom Busunternehmen gesondert ermittelt und ist nicht durch öffentliche Gelder gestützt.


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Formular Eigenerklärung, Version vom 22.09.2014
Das ist die zum 13.06.2017 aktuelle Version des Formulars zur Eigenerklärung. In der Internet-Suchmaschine "Google" (weiß alles) ist das Formular unter dessen Bezeichnung jederzeit auch abfragbar.
Beih89.pdf
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Daten Fa. Pfeifer:

Reisebüro - Busunternehmen Pfeifer

Franz Pfeifer

Neustift 5

A-8313 Breitenfeld a.d. Rittschein

 

BANKVERBINDUNG BKS Bank:

IBAN: AT72 1700 0001 8008 1828


Das pdf-Formular weist auf die neueste Version des Adobe Acrobat Reader hin, die für das Ausfüllen erforderlich sei. Wer noch kein pdf-Programm hat, gelangt hier zum Adobe Acrobat Reader:

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Erklärungen:

Die Zuständigkeit für die Schülerfreifahrt liegt beim Bundesministerium für Familie und Jugend. Steht kein zumutbares Öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung, so obliegt es der Gemeinde um die Einrichtung eines Gelegenheitsverkehrs anzusuchen. Die Organisation und Abwicklung der Schulbusfahrten liegt damit in öffentlicher Hand sowie dem zur Beförderung beauftragten Unternehmen.

Dennoch hat sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit eingeführt, dass auch auf kurzem Wege diverse Informationen zwischen Eltern und SchulbusfahrerInnen ausgetauscht werden, etwa morgens oder beim Abholen.

Die Mitglieder des Elternvereinvorstands stehen auch zur Verfügung, wenn einmal nicht die einfachsten Anliegen abgehandelt werden sollen, es also das eine oder andere Problemchen zu lösen gibt. Wir werden dann wertfrei und ohne Namen zu nennen vorgehen und uns um Lösungen im Sinne aller Beteiligten einsetzen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kinder den Anordnungen des Personals des beauftragten Verkehrsunternehmens Folge zu leisten haben (Kinder können bei Fehlverhalten auch von der Beförderung ausgeschlossen werden) und sich die Vorstandsmitglieder des Elternvereins in derartigen Belangen der Verkehrssicherheit nicht einmischen werden.

 

Abschließender Hinweis:

Rechtlich besteht ein Anspruch auf die Fahrt zur und von der Schule und schulische Veranstaltungen. Kein Anspruch auf die Schülerfreifahrt besteht beim Besuch von freiwilligen Kursen, die zwar in der Schule aber dennoch in der Freizeit stattfinden (Handball, Musik, Englischunterricht, etc.). Bisher praktizierte Lösungen konnten deshalb gefunden werden, da die Gesamtanzahl der Kinder so hoch war, dass Einmalfahrten nicht ausgereicht haben, womit die "späteren" Kinder die Wartezeit noch gut nutzen konnten.


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